Vogelspinnen sind keine gefährlichen Tiere
April 3rd, 2010 at 21:14Der Halter braucht für dieser Tiere keine gesonderte behördliche Genehmigung. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass nahezu von jedem Tier eine gewisse Gefährdung ausgeht, können nur solche Tiere als gefährlich eingestuft werden, von denen Verletzungen mit Intensität und Dauerhaftigkeit für den Menschen ausgehen.
Bei Vogelspinnen kann sich ein ernsthaftes Gefahrenpotential für den Menschen nicht einstellen. Die von dem Gift der Vogelspinnen ausgehenden Auswirkungen sind so gering, dass keine tatsächliche Gefahr besteht. Das Gift ist in seiner Intensität nicht stärker als das Gift von einheimischen Wespen oder Bienen. Deshalb ist es unverhältnismäßig, solche Tiere einer besonderen Genehmigungspflicht zu unterwerfen. VG Ansbach, Az.: 5 K 97.00682
Tags: Miete, mietvertrag, vogelspinnen
April 21st, 2011 at 22:47
Das einzige was man bei manchen Arten braucht (z.B. bei Brachypelma smithi) ist ein Herkunftsnachweis, da diese Arten geschützt sind.