Schlangenhaltung in Mietswohnungen
April 3rd, 2010 at 21:13Ungiftige Schlangen gehören zu den Kleintieren, deren Haltung vom Vermieter nicht einseitig verboten werden kann.
Für Gift- und Würgeschlangen benötigen Sie dagegen die Genehmigung des Vermieters. Ebenso verhält es sich mit manchen Spinnenarten und Skorpionen. Vergessen Sie nicht die für solche Tiere geltenden artenschutzrechtlichen Vorschriften.
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Posted by Brüchler Markus,
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