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Bartagamen in der Mietswohnung

April 3rd, 2010 at 21:12

Eine Klägerin verlangte die Abschaffung zweier Bartagamen. Sie hatte geltend gemacht, dass aufgrund der verbreiteten Abscheu die 30–40 cm langen Echsen mit Ratten zu vergleichen seien.

Allein die Anwesenheit könne zu einer Störung des Hausfriedens führen. Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass es sich nicht um einen vertragswidrigen Gebrauch handelt, und führt unter Hinweis auf “Grzimeks Tierleben” aus: Trotz ihres gefährlich anmutenden Äußeren ist diese nicht übermäßig lebhafte Agame völlig harmlos. Eine störende Auswirkung kann nicht festgestellt werden. AG Essen, Az.: 9 C 109/95

Tags: Bartagame, Miete, mietvertrag

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